Im Rahmen der stattgefundenen außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die anwesenden Mitglieder in ihrer Sitzung am 27.10.2018 folgende Satzungsänderungen gemäß der fristgerechten Bekanntmachung einstimmig beschlossen: § 4 Sterbegeld1. Das Sterbegeld beträgt bei einer Mitgliedschafta. bis zu einem Jahr             60,– Eurob. von über einem Jahr        90,– Euro[…] § 12 Rechnungslegung und Prüfung[…] 3. Für die Prüfung der Kasse durch einen [

Der Vorstand der Sterbekasse lädt alle Mitglieder nach §9, Abs. 2 unserer Satzung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Samstag, den 27.10.2018 um 16:00 Uhr im Gasthaus Zur Sohle statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:1. Eröffnung und Begrüßung2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit3. Bekanntgabe der Tagesordnung4. Änderung der Satzung:    § 4 „Sterbegeld“    § 12 „Rechnungslegung und [&hel