Einladung außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand der Sterbekasse lädt alle Mitglieder nach §9, Abs. 2 unserer Satzung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Samstag, den 27.10.2018 um 16:00 Uhr im Gasthaus Zur Sohle statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Bekanntgabe der Tagesordnung
4. Änderung der Satzung:
    § 4 „Sterbegeld“
    § 12 „Rechnungslegung und Prüfung“
5. Verschiedenes

Der Vorstand freut sich auf möglichst vollzählige Teilnahme.

Für den Vorstand – Sven Wille

Die Satzung soll in folgender Hinsicht angepasst werden:
§ 4 Sterbegeld
1. Das Sterbegeld beträgt bei einer Mitgliedschaft
    a) bis zu einem Jahr 60,00 Euro
    b) von über einem Jahr 90,00 Euro

§ 12 Rechnungslegung und Prüfung
Für die Prüfung der Kasse durch einen Sachverständigen gelten § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 13.01.1976 und die hierzu ergangenen Verfügungen der Aufsichtsbehörde. Die Versicherungs-mathematische Prüfung ist mindestens zum Schluss eines fünften Geschäftsjahres durchzuführen. (…)