Information an alle Mitglieder bzgl. Absenkung des Sterbegeldes

Im Rahmen der stattgefundenen außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die anwesenden Mitglieder in ihrer Sitzung am 27.10.2018 folgende Satzungsänderungen gemäß der fristgerechten Bekanntmachung einstimmig beschlossen:

§ 4 Sterbegeld
1. Das Sterbegeld beträgt bei einer Mitgliedschaft
a. bis zu einem Jahr             60,– Euro
b. von über einem Jahr        90,– Euro
[…]

§ 12 Rechnungslegung und Prüfung
[…] 3. Für die Prüfung der Kasse durch einen Sachverständigen gelten § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 13.01.1976 und die hierzu ergangenen Verfügungen der Aufsichtsbehörde. Die Versicherungs-mathematische Prüfung ist mindestens zum Schluss eines fünften Geschäftsjahres durchzuführen. […]
Die Absenkung des Sterbegeldes wurde im Rahmen der Satzung unter Bezugnahme der §§ 7 und 10 für zukünftige, aber auch bestehende Versicherungsverhältnisse geändert, ohne das es der Zustimmung des einzelnen Mitgliedes bedarf. Diese Änderung ist mit Ablauf des 27.10.2018 wirksam geworden und wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde, hier das Regierungspräsidium Darmstadt, mitgeteilt. Die in der außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossenen Satzungsänderungen wurden bereits in die aktuell gültige Satzung eingearbeitet. Diese kann jederzeit öffentlich über die Webseite der Leichenbrüderschaft eingesehen werden.