Der Vorstand der Sterbekasse lädt alle Mitglieder nach §9, Abs. 2 unserer Satzung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Samstag, den 27.10.2018 um 16:00 Uhr im Gasthaus Zur Sohle statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Bekanntgabe der Tagesordnung
4. Änderung der Satzung:
§ 4 „Sterbegeld“
§ 12 „Rechnungslegung und Prüfung“
5. Verschiedenes
Der Vorstand freut sich auf möglichst vollzählige Teilnahme.
Für den Vorstand – Sven Wille
Die Satzung soll in folgender Hinsicht angepasst werden:
§ 4 Sterbegeld
1. Das Sterbegeld beträgt bei einer Mitgliedschaft
a) bis zu einem Jahr 60,00 Euro
b) von über einem Jahr 90,00 Euro
§ 12 Rechnungslegung und Prüfung
Für die Prüfung der Kasse durch einen Sachverständigen gelten § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 13.01.1976 und die hierzu ergangenen Verfügungen der Aufsichtsbehörde. Die Versicherungs-mathematische Prüfung ist mindestens zum Schluss eines fünften Geschäftsjahres durchzuführen. (…)
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